CDH Verband Handelsvertreter

CDH KurzMeldungen Juli/August 2024

Am Freitag, den 27. September 2024, von 9.30 bis 12.30 Uhr, digital oder in der IHK zu Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck

Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein und die CDH NOW! – Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb e. V. – laden Sie sehr herzlich zu ihrem gemeinsamen Handelsvertreterforum ein. Im Rahmen der Veranstaltung bieten wir den Handelsvertretungen die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen zu informieren sowie die Gelegenheit zum Gespräch mit dem Referenten und Kollegen.

Philipp Krupke zeigt in seinem Vortrag die größten Irrtümer im Handelsvertreterrecht auf. Sie erfahren, wozu Sie als Handelsvertreter verpflichtet sind und welche Rechte Sie haben. Im Anschluss stellt Ulrich Schmidt von id-netsolutions Digital Solutions dar, wie Sie die E-Rechnung anwenden und umsetzen, was es dazu braucht und wie sinnvoll einzelne Herangehensweisen sind. Denn ab dem 1. Januar 2025 ist der Empfang und die Verarbeitung einer e-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr zu ermöglichen.

Programm:

09.30 Uhr  Eintreffen und Netzwerken

10.00 Uhr  Die zehn größten Irrtümer im Handelsvertreterrecht, Rechtsanwalt Philipp Krupke, Hauptgeschäftsführer der CDH NOW!

10.45 Uhr   PAUSE

11.00 Uhr   Verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich, Ulrich Schmidt, Consultant bei id-netsolutions Digital Solutions GmbH

12.00 Uhr  Ausklang

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich unter www.ihk.de/sh/handelsvertreter oder über den nebenstehenden QR-Code an. Wählen Sie zwischen einer digitalen Teilnahme oder die Anwesenheit in Präsenz. Wir freuen uns auf Sie!

Bitte nicht über die CDH NOW! anmelden; Anmeldungen nimmt nur die IHK entgegen.

Besichtigung des Bergbaumuseums Lautenthals Glück am 13. September im Kreis Goslar / Oberharz

Am 13. September um 13:00 startet unsere Besichtigungstour im Bergbaumuseum Lautenthals Glück in 38685 Langelsheim, Kreis Goslar im Oberharz. Das Bergwerk gehört zu den letzten noch befahrbaren Gruben in der Region. Hier wurde einst Silbererz abgebaut.

Seien Sie dabei beim vergnüglichen Ausflug in die Geschichte des Bergbaus!

Zu Beginn der Reise durch den Berg werden Sie am Schachthaus, dem Haupteingang des Museums, von Ihrem Grubenführer auf bergmännische Art und Weise begrüßt.

Ihre Führung beginnt dort mit einer Vorführung der „Fahrkunst“. Weiter geht es durch die Ausstellungsräume des Bergbaumuseums, wo zahlreiche Exponate, geologische Funde, Bergbaumodelle und historische Bergbaumaschinen einen anschaulichen Einblick in die Arbeit der Bergmänner vermitteln.

Bei der Erzschifffahrt fahren wir wie die alten Bergleute durch einen historischen Wasserlösungsstollen mit dem Erzkahn.

Nach dieser Einführung in den Oberharzer Bergbau fahren wir mit der Grubenbahn in die historische Silbergrube „Lautenthals Glück“ ein und erleben den Silberbergbau hautnah.

13. September, Beginn: 13:00, Dauer: ca. 2,5 Stunden. Treffpunkt um 12:30.

Teilnahmegebühr: 20,00 € / Person

Sichern Sie sich noch heute einen Platz für diese Besichtigungstour! Auch Angehörige können mitkommen.

Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte per E-Mail verbindlich an.

Die Ulrich und Wolfgang Wesolowski – Wesolowski Industrievertretung OHG Reinbek besteht am 01. Juli 2024 seit 25 Jahren.

Schon 1980 gründete der Vater Gerhard Wesolowski die Industrievertretung in Hamburg. Vor 25 Jahren (am 01.07.1999) erfolge dann der Wechsel auf die 2. Generation durch den Eintritt des Sohns Herrn Ulrich Wesolowski. Der Firmensitz wurde zeitgleich nach Reinbek in Schleswig-Holstein verlagert.

Die Wesolowski Industrievertretung oHG in zweiter Generation Partner der Zulieferindustrie. Ob Automobil, Luftfahrt, Mess- und Regeltechnik, Hydraulik oder Medizintechnik – es sind Anwendungslösungen aus vielen Branchen im Angebot.

Wenn es um die Fertigung anspruchsvoller industrieller Bauteile und Komponenten geht, ist die Wesolowski Industrievertretung erfahrene Ansprechpartnerin. Die Zielmärkte und Kunden werden von ihr in ganz Deutschland betreut.

Die Söhne haben auch die CDH-Mitgliedschaft übernommen. Das Vorgängerunternehmen des Vaters war schon seit 1981 CDH-Mitglied. Das neue Unternehmen der Söhne hat diese Mitgliedschaft bis heute fortgesetzt.

Wir wünschen weiterhin allzeit erfolgreiche Geschäfte!

Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich verschlechtert. Der ifo Geschäftsklimaindex sank im Juni auf 88,6 Punkte, nach 89,3 Punkten im Mai.

Dies war auf pessimistischere Erwartungen zurückzuführen. Die Urteile zur aktuellen Lage veränderten sich hingegen nicht. Die deutsche Wirtschaft tut sich schwer, die Stagnation zu überwinden.

Im Verarbeitenden Gewerbe hat das Geschäftsklima nach drei Anstiegen in Folge einen Rückschlag erlitten. Die Unternehmen waren für die kommenden Monate wieder skeptischer. Insbesondere der sinkende Auftragsbestand bereitete den Firmen Sorgen. Mit den laufenden Geschäften waren sie jedoch etwas zufriedener.

Im Dienstleistungssektor ist der Index gestiegen. Die Dienstleister beurteilten ihre aktuelle Lage besser. Auch der Ausblick auf das zweite Halbjahr hellte sich weiter auf. Speziell im Beherbergungsgewerbe besserte sich die Stimmung, während die Gastronomie sich eher unzufrieden zeigte.

Im Handel hat sich das Geschäftsklima merklich verschlechtert. Bei den Geschäftserwartungen nahmen die skeptischen Stimmen deutlich zu. Auch die Urteile zu den laufenden Geschäften wurden nach unten korrigiert. Von der schlechten Entwicklung waren der Groß- und Einzelhandel gleichermaßen betroffen.

Im Bauhauptgewerbe hat der Index leicht zugelegt. Dies war auf weniger pessimistische Erwartungen zurückzuführen. Die aktuelle Lage wurde hingegen schlechter beurteilt. Auftragsmangel bleibt ein zentrales Problem.

Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts

Bald sind sie in den Briefkästen – die ersten Grundsteuerbescheide. Sie enthalten eine für alle Eigentümer wichtige Zahl, die Höhe der Grundsteuer ab 2025.

Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, die einmalig beim Immobilienerwerb fällig werde, sei die Grundsteuer jährlich zu zahlen und gehöre zu den laufenden Kosten für das Haus, so der Bausparverband. Die bisherigen Bescheide enthielten Grundsteuerwert und -messbetrag. Es fehlte der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, woraus sich die neue Grundsteuer ergibt. Ihren Hebesatz bestimmt jede Kommune in eigener Regie. Ein geringerer Hebesatz als bisher muss aber nicht weniger Grundsteuer bedeuten. Der Grund: Durch die Reform wurde der Grundsteuermessbetrag anders berechnet, ja, häufig ist er gestiegen. Immerhin das: Grundsätzlich sollen die Kommunen den Hebesatz so wählen, dass sie insgesamt nur so viel Grundsteuer kassieren wie bisher.

Laut einer Umfrage des Geld-Ratgeber-Portals „Finanztip“ sieht es aktuell so aus: Berlin hat den Hebesatz schon veröffentlicht. Sachsen hat für jede Kommune eine Prognose vorgelegt. NRW und Hessen wollen ihren Kommunen Empfehlungen geben und diese online veröffentlichen. Schleswig-Holstein plant ein Transparenzregister, Brandenburg ein öffentliches, digitales Verzeichnis. In Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern müssen die Kommunen beide Hebesätze veröffentlichen – ihren tatsächlichen und den, der zu genauso hohen Einnahmen führen würde wie bisher. Baden-Württemberg plant ein Register in „geeigneter Form“. Bremen will die Hebesätze online bereitstellen, Hamburg will ihn im Sommer nennen. Keine Transparenzpläne gibt es in Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Noch nicht abschließend geklärt ist das Thema in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Wer sich über den für ihn gültigen Hebesatz informieren will, wendet sich direkt an seine Kommune oder fragt den Steuerberater.

Katrin Baum, Berliner Pressebüro (be.p)

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai 2024 gegenüber April 2024 saison- und kalenderbereinigt um 2,5 % gesunken.

Im Dreimonatsvergleich blieb die Produktion von März 2024 bis Mai 2024 auf dem gleichen Niveau wie in den drei Monaten zuvor. Im April 2024 stieg die Produktion gegenüber März 2024 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse um 0,1 % (vorläufiger Wert: -0,1 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2023 war die Produktion im Mai 2024 kalenderbereinigt 6,7 % niedriger.

Deutliche Rückgänge in der Automobilindustrie und im Maschinenbau

In den Wirtschaftsbereichen des Produzierenden Gewerbes waren im Mai 2024 überwiegend rückläufige Entwicklungen zu beobachten. Vor allem der Produktionsrückgang in der Automobilindustrie (kalender- und saisonbereinigt -5,2 % zum Vormonat) beeinflusste das Gesamtergebnis negativ, nachdem die Produktion in diesem Bereich im Vormonat um 4,5 % gestiegen war. Auch der Rückgang im Maschinenbau (-5,9 %) wirkte sich deutlich negativ aus.

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) nahm im Mai 2024 gegenüber April 2024 saison- und kalenderbereinigt um 2,9 % ab. Dabei sank die Produktion von Investitionsgütern um 4,0 %, die Produktion von Vorleistungsgütern um 2,7 % und die Produktion von Konsumgütern um 0,2 %. Außerhalb der Industrie stieg die Energieerzeugung im Mai 2024 um 2,6 %. Die Bauproduktion sank im Vergleich zum Vormonat um 3,3 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2023 sank die Industrieproduktion im Mai 2024 kalenderbereinigt um 7,3 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen gestiegen

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im Mai 2024 gegenüber April 2024 saison- und kalenderbereinigt um 0,2 % gestiegen. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in diesen Industriezweigen von März 2024 bis Mai 2024 um 3,5 % höher als in den drei Monaten zuvor. Verglichen mit dem Vorjahresmonat Mai 2023 war die energieintensive Produktion im Mai 2024 kalenderbereinigt um 2,5 % höher. Eine Analyse zum Produktionsindex für energieintensive Industriezweige ist auf der Themenseite „Industrie, Verarbeitendes Gewerbe“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2024 gegenüber April 2024 saison- und kalenderbereinigt um 1,6 % gesunken.

Im Vormonatsvergleich war dies der fünfte Rückgang in Folge. Im Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang von März 2024 bis Mai 2024 um 6,2 % niedriger als in den drei Monaten zuvor, was unter anderem auf einen Großauftrag im Dezember 2023 zurückzuführen ist. Ohne die Berücksichtigung der Großaufträge war der Auftragseingang im Mai 2024 um 2,2 % niedriger als im April 2024 und von März 2024 bis Mai 2024 um 0,8 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Für April 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang des Auftragseingangs von 0,6 % gegenüber März 2024 (vorläufiger Wert: -0,2 %).

Unterschiedliche Entwicklungen in den Wirtschaftszweigen, geringeres Volumen an Großaufträgen im Flugzeugbau

Innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes waren im Mai 2024 in den Wirtschaftszweigen sehr unterschiedliche Entwicklungen zu erkennen. Besonders im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge) gingen die Auftragseingänge saison- und kalenderbereinigt um 19,2 % zum Vormonat zurück. Der deutliche Rückgang in diesem Bereich ist auf ein geringeres Volumen an Großaufträgen als im Vormonat im Bereich des Flugzeugbaus zurückzuführen. Auch der Rückgang der Auftragseingänge in der Automobilindustrie um 2,9 % hatte einen negativen Einfluss auf das Gesamtergebnis. Positiv wirkten hingegen die Zuwächse bei der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (+11,2 %).

Im Bereich der Investitionsgüter ergab sich für den Auftragseingang im Mai 2024 ein Rückgang um 4,3 % gegenüber dem Vormonat. Bei den Vorleistungsgütern (+1,4 %) und den Konsumgütern (+4,9 %) stieg der Auftragseingang gegenüber dem Vormonat.

Die Auslandsaufträge gingen um 2,8 % zurück. Dabei fielen die Aufträge von außerhalb der Eurozone um 4,6 % und aus der Eurozone um 0,1 %. Die Inlandsaufträge stiegen um 0,5 %.

Umsatz im Mai 2024 um 0,7 % niedriger als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im Mai 2024 saison- und kalenderbereinigt 0,7 % niedriger als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2023 war der Umsatz kalenderbereinigt 6,0 % geringer. Für April 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von 1,0 % gegenüber März 2024 (vorläufiger Wert: -0,9 %).

Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Das ifo Institut hat seine Prognose für das Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr auf 0,4 Prozent heraufgesetzt, von 0,2 Prozent bislang. Im kommenden Jahr dürfte es sich beschleunigen auf 1,5 Prozent.

„Es entsteht gerade neue Hoffnung“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. „Die deutsche Wirtschaft arbeitet sich langsam aus der Krise. Das zweite Halbjahr 2024 dürfte deutlich besser ausfallen als das erste.“ Gleichzeitig wird die Inflation abflauen, von 5,9 Prozent im vergangenen Jahr auf 2,2 Prozent in diesem und auf nur noch 1,7 Prozent im kommenden Jahr.

„Im weiteren Verlauf des Jahres dürfte die Kaufkraft der privaten Haushalte weiter an Stärke gewinnen und die gesamtwirtschaftliche Erholung im Zuge der Normalisierung der Konsumkonjunktur an Tempo gewinnen“, sagt Wollmershäuser. Der weltweite Handel mit Waren und die globale Industrieproduktion dürften sich insbesondere ab der zweiten Jahreshälfte weiter erholen. Dazu trage auch eine allmähliche Belebung der Investitionen bei, die von der Lockerung der Geldpolitik in den Industrieländern unterstützt werde. Das ifo Institut rechnet mit zwei weiteren Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank im laufenden Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen dürfte steigen, von 45,9 Millionen auf 46,1 in diesem Jahr und im kommenden sogar 46,2 Millionen erreichen. Die Zahl der Arbeitslosen nimmt auch zu von 2,6 auf 2,7 Millionen, um dann wieder auf 2,6 Millionen zu sinken. Das entspricht einer Quote vom 5,7 Prozent, dann 5,9 und schließlich 5,6 Prozent. Das Staatsdefizit wird von 99 Milliarden Euro auf 73 Milliarden sinken, um dann weiter zurückzugehen auf nur noch 54 Milliarden Euro. Der international kritisierte Überschuss der Leistungsbilanz dürfte wachsen, von 258 auf 312 Milliarden und dann 306 Milliarden Euro. Das wären 6,3 Prozent der Wirtschaftsleistung, dann 7,3 und schließlich 7,0 Prozent.

ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.

Die Erholung der Verbraucherstimmung in Deutschland ist im Juni vorerst zum Stillstand gekommen. Sowohl die Einkommens- als auch die Konjunkturerwartung müssen in diesem Monat moderate Einbußen hinnehmen.

Die Anschaffungsneigung verliert minimal im Vergleich zum Vormonat und stagniert damit weiter auf einem sehr niedrigen Level. Die Sparneigung legt dagegen etwas zu und festigt damit ihr ohnehin hohes Niveau. Unter Beachtung dieser Entwicklungen geht das Konsumklima insgesamt etwas zurück: Der Indikator sinkt in der Prognose für Juli im Vergleich zum Vormonat (revidiert -21,0 Punkte) um 0,8 Zähler auf -21,8 Punkte. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM.

Nach vier Anstiegen in Folge muss der Konsumklima-Indikator nun einen kleinen Rückschlag hinnehmen. Neben den etwas rückläufigen Einkommensaussichten ist dafür vor allem die Sparneigung verantwortlich, die im Juni um 3,2 Punkte auf 8,2 Punkte ansteigt.

„Die Unterbrechung des zuletzt verzeichneten Aufwärtstrends des Konsumklimas zeigt, dass der Weg aus der Konsumflaute mühsam werden wird und es immer wieder zu Rückschlägen kommen kann“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Die im Mai wieder etwas höhere Inflationsrate im Land sorgt für mehr Verunsicherung bei den Konsumenten, die auch im Anstieg der Sparneigung zum Ausdruck kommt. Für eine nachhaltige Erholung der Konsumstimmung benötigen die Verbraucher – neben den existierenden realen Einkommenszuwächsen – auch Planungssicherheit, die vor allem für größere Anschaffungen der Haushalte notwendig ist. Und diese Planungssicherheit wird dann zurückkehren können, wenn zum einen der Preisauftrieb weiter gebremst wird, und zum anderen den Verbrauchern klare Zukunftsperspektiven aufgezeigt werden. Dazu gehört auch, dass von der Regierung zügig und klar kommuniziert wird, was auf sie als Folge der anstehenden Haushaltsberatungen an Be- und Entlastungen zukommen wird. Dann können sich auch die spürbaren realen Einkommenszuwächse durchsetzen und die Verbraucher werden verstärkt bereit sein, größere Ausgaben zu tätigen“, so Rolf Bürkl.

Der Aufwärtstrend der Einkommenserwartung ist vorerst gestoppt

Der klare Aufwärtstrend der Einkommenserwartung ist im Juni – zumindest für den Moment – zum Stillstand gekommen. Nach zuletzt vier Anstiegen in Folge verliert der Indikator 4,3 Zähler und sinkt auf 8,2 Punkte. Dennoch beträgt das Plus gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres knapp 19 Punkte.

Wesentlicher Grund für den moderaten Rückgang der Einkommensaussichten dürfte der Anstieg der Inflationsrate sein. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug die Teuerungsrate im Mai dieses Jahres 2,4 Prozent, nachdem sie im März und April jeweils bei 2,2 Prozent lag. Sie hat sich damit wieder etwas von dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von etwa 2 Prozent entfernt. Der Einfluss der Inflation auf die Einkommenserwartung wird durch eine ebenfalls im Juni durchgeführte tiefergehende Analyse des NIM zu den Einkommenserwartungen bestätigt. So gaben in einer offenen Abfrage gut 62 Prozent der Befragten die steigenden Preise als wesentlichen Grund für ihren Einkommenspessimismus an.

Die Anschaffungsneigung verharrt weiter im Keller

Nach wie vor zeigt die Anschaffungsneigung der Verbraucher kaum Bewegung. Der Indikator verharrt seit mehr als zwei Jahren auf einem überaus niedrigen Niveau. In diesem Monat verliert er 0,7 Zähler und weist nun -13 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres wird ein mageres Plus von 1,6 Punkten gemessen.

Die gegenwärtige Kaufzurückhaltung ist zu einem wesentlichen Teil auf steigende Preise zurückzuführen. Wenn die privaten Haushalte mehr für Nahrungsmittel und Energie aufwenden müssen, fehlen die finanziellen Mittel für größere Anschaffungen. Zudem sorgt die fehlende Planungssicherheit dafür, dass eher Rücklagen für Notfälle oder ähnliches gebildet werden, die für den Konsum damit ebenfalls nicht zur Verfügung stehen.

Die Hoffnung auf eine rasche konjunkturelle Belebung ist getrübt

Die Hoffnungen der Deutschen auf eine zügige konjunkturelle Belebung im Verlauf dieses Jahres haben im Juni einen Dämpfer erhalten. Nach vier Anstiegen in Folge verliert der Konjunkturindikator 7,3 Zähler und sinkt auf 2,5 Punkte.

Trotz des Rückgangs im Juni ist davon auszugehen, dass sich Konjunkturerholung in Deutschland in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen dürfte. Allerdings wird sie nach Einschätzung der Verbraucher eher schwach ausfallen. Erst im kommenden Jahr erwarten einige Wirtschaftsexperten eine leichte Beschleunigung.

GFK SE, Nürnberg; Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM)

Für 2024 wird ein Wachstum von rund 0,8 Prozent erwartet. Der Preisauftrieb verlangsamt sich zuletzt wieder. Das Konsumverhalten ist durch Sparen geprägt und die Discount-Käufe zu Aktionspreisen nehmen zu. Auch zukünftig sind keine Wachstumssprünge, aber ein moderater Anstieg des Marktvolumens zu erwarten.

Der Markt rund um Baby- und Kinderbekleidung hat sich im Vergleich zu anderen Handelsbranchen schnell von den Umsatzeinbußen der Corona-Pandemie erholt. Während andere Branchen auch heute noch nicht wieder das Marktniveau von 2019 erreicht haben, konnte Baby- und Kinderbekleidung diesen Wert schon 2021 überschreiten und liegt 2024 (Prognose) bei 3,2 Milliarden Euro, was einem Plus von 76 Millionen Euro im Vergleich zu 2019 entspricht. Die Gründe: Die gestiegene Geburtenrate von 2021 und die Zuwanderungsquote, welche sich positiv auf den Markt auswirkt. Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommt der neue „Branchenbericht Baby- und Kinderbekleidung“ des IFH KÖLN und der BBE Handelsberatung. Aber: Auch in dieser Branche zeigt sich das inflationsbedingte Sparverhalten, wodurch das Marktwachstum moderat ist – und bleibt.

Discountkäufe auch bei Kinderbekleidung

Ähnlich wie auch in anderen Handelsbranchen verliert der stationäre Handel auch bei Baby- und Kinderkleidung. So lag der Onlineanteil 2023 im Gesamtmarkt bei 40,2 Prozent – Tendenz stetig steigend. Immer beliebter werden auch Discounter, welche seit der Pandemie (auch) bei Kinderbekleidung dazugewinnen – waren sie schließlich auch im Lockdown nicht geschlossen – und besetzen 2023 9,1 Prozent Marktanteil. Dieser Spartrend zeigt sich auch beim Zuwachs von anderen Anbietern mit Aktionsware, wie Drogeriemärkte.

Moderates Marktwachstum

Große Umsatzsprünge wird es im Markt Baby- und Kinderbekleidung nicht zu verzeichnen geben – aber auch keine Verluste. Bis 2028 rechnen die Marktexperten von IFH KÖLN und der BBE Handelsberatung aktuell mit moderaten Wachstumszahlen von rund einem Prozent pro Jahr. „Das geringe Umsatzwachstum im Markt für Baby- und Kinderbekleidung verdeutlicht den Handlungsdruck für den stationären Handel, seine Strategien anzupassen, um nicht weiter Marktanteile an Discounter und den Online-Handel zu verlieren. Eine größere Produktauswahl, bessere Verfügbarkeit und ein optimiertes Einkaufserlebnis sind dabei besonders wichtig, um den veränderten Konsumgewohnheiten der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden“, betont Martin Berghofer, Senior Manager bei der BBE Handelsberatung.

IFH KÖLN GmbH, Köln und BBE Handelsberatung GmbH, München

Trotz erheblicher Unterschiede weisen alle Fachsparten Wachstum auf. Die Digitalisierung bietet weiter Wachstumschancen.

Der Rechtsrahmen und die Baukonjunktur fordern die Branche aber heraus und auch der Fachkräftemangel ist ein immer größeres Problem.

2023 verzeichnete der Markt für elektronische Sicherheitstechnik in Deutschland ein Umsatzplus von 3,6 Prozent auf mehr als 5,3 Milliarden Euro. „In der Summe fiel das Wachstum 2023 etwas geringer aus als in den beiden Jahren zuvor. Zudem gibt es bei den einzelnen Gewerken erhebliche Unterschiede – aber wichtig ist: Alle konnten zulegen“, sagte Dirk Dingfelder, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Sicherheit. „Der Trend zur Integration elektronischer Sicherheitstechnik durch Digitalisierung und Vernetzung hat sich bestätigt. Der Markt entwickelt sich weiter hin zu vernetzten Produkten und Systemen, die Bedeutung des Software-Anteils und begleitender digitaler Dienste nimmt stetig zu“, so Axel Schmidt, Vorstandsvorsitzender des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.

Dass der Gebäudesektor einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten kann und muss, steigert nicht nur die politische Relevanz, sondern trägt auch zur positiven Marktentwicklung bei elektronischer Sicherheitstechnik bei: „Überall dort, wo Sicherheitstechnik einen erkennbaren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden leisten kann, wird sie von der Politik unterstützt“, erläuterte Dingfelder. Die Förderung von Systemen der Aufzugsschachtentrauchung und -belüftung zur CO2-Einsparung sei dafür ein konkretes Beispiel.

Andererseits wird die Geschäftsentwicklung der Sicherheitstechnik stark von der Baukonjunktur bestimmt. „Die Zeichen für den Bau stehen aktuell nicht besonders gut“, so Schmidt. „Insbesondere die Zahl der neuen Baugenehmigungen, die zuletzt um rund 25 Prozent eingebrochen sind, gibt Anlass zur Sorge.“

Besondere Herausforderungen bietet zudem der Rechtsrahmen: „Die europäische Bauprodukte-Verordnung stellt uns in der Normung vor neue Prozesse. Die Folgen sind weitreichend und noch nicht in Gänze absehbar“, so Dingfelder. „Zunehmend problematisch wird auch die Personalsituation im Sicherheitsmarkt“, ergänzte Schmidt. Der Fachkräftemangel verschärfe die Belastungen für die Branche erheblich.

Einzelne Gewerke wachsen unterschiedlich

Der Umsatz mit Brandmeldetechnik – dem mit Abstand größten Gewerk der elektronischen Sicherheitstechnik, das zudem stark von der Baukonjunktur abhängig ist – stieg 2023 um 3,3 Prozent auf 2,51 Milliarden Euro. Die Sprachalarmanlagen legten um 2,3 Prozent auf einen Umsatz von 133 Millionen Euro zu.

Eine überdurchschnittliche Entwicklung verzeichneten erneut die Videosysteme mit einem Umsatzplus von 5,9 Prozent auf 790 Millionen Euro. Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und die Flexibilität der Videosicherheitstechniken in Kombination mit anderen Technologien sorgen für ein anhaltend hohes Wachstum. Auch Zutrittssteuerungssysteme haben sich im Markt mit einem Plus von 6,8 Prozent auf 485 Millionen Euro gut behauptet.

Das Wachstum bei den Überfall- und Einbruchmeldeanlagen fiel 2023 mit plus 1,0 Prozent auf 900 Millionen Euro wieder etwas schwächer aus. Hier zeige der Wegfall der KfW-Zuschüsse für den privaten Einbruchschutz Wirkung, obwohl die Anzahl der Wohnungseinbrüche zuletzt wieder deutlich angezogen habe.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen inklusive der Natürlichen Lüftung (RWA/NL) verzeichneten einen knappen Anstieg auf 177 Millionen Euro. Hingegen haben die sonstigen Technologien wie Rufanlagen nach DIN VDE 0834, Fluchttürsysteme, Personenhilferuf sowie weitere Systeme und Komponenten mit insgesamt plus 5,8 Prozent deutlich zugelegt.

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Brücken und ZVEI e. V. Frankfurt am Main

Mit minus 4,7 Prozent verzeichnete die deutschen Elektro- und Digitalindustrie im April 2024 einen deutlich moderateren Rückgang bei den Auftragseingängen als noch im ersten Quartal dieses Jahres (- 13,2 %).

Während die Inlandsorders noch um 13,8 Prozent zurückfielen, konnten die Aufträge von ausländischen Kunden im April um 4,0 Prozent zulegen. Dabei gingen aus dem Euroraum 2,0 und aus Drittländern 5,3 Prozent mehr neue Bestellungen ein als ein Jahr zuvor.

In den zusammengenommenen ersten vier Monaten dieses Jahres lagen die Aufträge noch 11,3 Prozent unter Vorjahr. Hier nahmen die Bestellungen aus dem Inland um 14,5 Prozent ab. Der Wert der Auslandsaufträge fiel um 8,6 Prozent geringer aus als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (Eurozone: -7,6 %, Nicht-Euroraum: -9,2 %).

Die reale, d.h. um Preiseffekte bereinigte Produktion elektrotechnischer und elektronischer Güter in Deutschland konnte im April 2024 wieder um 3,0 Prozent gegenüber Vorjahr zulegen. „Dazu beigetragen hat hier sicher, dass der April in diesem Jahr ganze drei Arbeitstage mehr hatte als im gleichen Vorjahresmonat, nachdem es im März noch genau umgekehrt war“, sagte ZVEI-Chef-Volkswirt Dr. Andreas Gontermann. In den ersten vier Monaten dieses Jahres verfehlte der aggregierte Branchenoutput sein Vorjahreslevel noch um 8,0 Prozent.

Mit 18,7 Milliarden Euro fielen die nominalen Erlöse der deutschen Elektro- und Digitalindustrie im April 2024 insgesamt um 4,0 Prozent höher aus als im gleichen Monat des Vorjahres. Dabei wurden mit inländischen Kunden 9,1 Milliarden Euro umgesetzt (+5,0 %) und mit ausländischen 9,6 Milliarden Euro (+3,1 %). Während die Erlöse mit Geschäftspartnern aus der Eurozone im April um 2,3 Prozent auf 3,5 Milliarden Euro zunahmen, gab es beim Umsatz mit Kunden außerhalb des gemeinsamen Währungsraums einen Anstieg um 3,6 Prozent auf 6,1 Milliarden Euro.

Von Januar bis April 2024 fielen die aggregierten Branchenerlöse noch um 5,8 Prozent gegenüber Vorjahr auf 74,1 Milliarden Euro. Im Inland wurden in den ersten vier Monaten Geschäfte im Wert von 35,7 Milliarden Euro gemacht (-6,0 %), im Ausland von 38,4 Milliarden Euro (-5,6 %). Dabei verlief die Entwicklung der Umsätze mit Partnern aus dem Euroraum (-4,4 % auf 14,1 Mrd. €) weniger ungünstig als die mit Kunden aus Drittländern (-6,3 % auf 24,3 Mrd. €).

Sowohl bei den Produktions- als auch den Beschäftigungsplänen gab es im Mai 2024 keine nennenswerten Veränderungen gegenüber dem Vormonat. Die deutsche Elektro- und Digitalindustrie beschäftigte zum Ende des ersten Quartals dieses Jahres 900.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon befinden sich aktuell 30.200 in Kurzarbeit.

„Das Geschäftsklima hat sich nach dem Rücksetzer im April zuletzt wieder aufgehellt“, sagte Gontermann. „Sowohl die Beurteilung der aktuellen Lage als auch die allgemeinen Geschäftserwartungen fielen besser aus als im Vormonat.“ Auch die Exporterwartungen zogen im Mai an.

ZVEI e. V. Frankfurt am Main

Die Robotik und Automation in Deutschland wird bei verhaltener Inlandskonjunktur insbesondere vom Auslandsgeschäft getragen. Die Auftragseingänge aus Deutschland sind rückläufig, bei verschärftem Wettbewerb aus China.

Die Robotik und Automation in Deutschland wird bei verhaltener Inlandskonjunktur insbesondere vom Auslandsgeschäft getragen: Die Branche prognostiziert für 2024 eine Umsatzsteigerung von insgesamt 2 Prozent auf 16,5 Milliarden Euro. Im Vorjahr hatten die Unternehmen mit einem Umsatzplus von 13 Prozent einen Rekord von 16,2 Milliarden Euro erzielt.

China nimmt Europa ins Visier

Der internationale Wettbewerb dürfte sich für die deutsche Robotik und Automation durch ein verstärktes Engagement der chinesischen Wettbewerber in Europa künftig verschärfen. China zählt in der industriellen Automation zu den fortschrittlichsten Volkswirtschaften weltweit: Die Roboterdichte stieg im verarbeitenden Gewerbe laut IFR-Daten zuletzt auf 392 Einheiten pro 10.000 Arbeitnehmer und zog mit Japan (397 Einheiten) und Deutschland (415 Einheiten) fast gleich. Zudem fördert Peking im Rahmen seiner Fünf-Jahres-Pläne gezielt eine qualitativ hochwertige eigene chinesische Robotik-Industrie. Die Handelskonflikte mit den USA führen dazu, dass chinesische Unternehmen lokale Service- und Vertriebsstrukturen verstärkt in Deutschland und der EU aufbauen werden.

Deutschland braucht Tempo

„Die Politik hat Robotik und Automation als Schlüsseltechnologie für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands erkannt“, sagt Frank Konrad. „Jetzt braucht es aber Tempo in der Umsetzung: Der Standort Deutschland benötigt einen verlässlichen Rahmen für Investitionen und neue Impulse, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.“ Eine wichtige Orientierung dafür bietet das VDMA-Strategiepapier „Robotik und Automation 2028“, das konkrete Handlungsfelder definiert. Zu den Empfehlungen zählen industriepolitische Maßnahmen, beschleunigte Innovation, die Förderung von Talenten und praxisnahe Regulatorik.

VDMA e.V., Fachverband Robotik und Automation, Frankfurt am Main

Für eine erfolgreiche Werbung erhält das werbende CDH-Mitglied bundeseinheitlich von seinem Landesverband eine Prämie von 100 Euro – unabhängig davon, in welchen Landesverband das neue Mitglied eintritt. Geben Sie uns die Daten der neu geworbenen Handelsvertretung durch – wir nehmen Kontakt zu ihr auf.

Alle Informationen für Werbende und Geworbene hier: https://www.cdh-now.de/verband/mitglieder-werben-mitglieder/

1. Strafgebühr bei Blockieren der Ladesäule rechtmäßig 2. Überholen einer Kolonne bei unklarer Verkehrslage

1. Strafgebühr bei Blockieren der Ladesäule rechtmäßig

Eine wichtige – wenn auch nur amtsgerichtliche Entscheidung – für E-Autofahrer: Das Amtsgericht Karlsruhe hat kürzlich die Klage eines E-Autofahrers gegen die EnBW auf Rückzahlung von Blockiergebühren – die ab einer Standzeit von mehr als 240 Minuten fällig wird – abgewiesen.

Die Blockiergebühren in Höhe von insgesamt 19,80 EUR waren wegen Überschreitung der zulässigen Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW an drei verschiedenen Terminen im März 2022 angefallen. Die Blockiergebühr ist nach den Bedingungen des ADAC e-Charge Tarifs, der von der EnBW angeboten wird, ab einer Standzeit von mehr als 240 Minuten fällig. Ab diesem Zeitpunkt sind 12 Cent pro Minute zu zahlen, maximal jedoch 12 EUR. Auf die Blockiergebühr wird sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen. Der Kläger hatte diesen Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt.

Der Kläger hatte argumentiert, die Klausel sei unwirksam. Im Übrigen verlangten andere Anbieter keine Blockiergebühr. Nach Auffassung des Amtsgerichts Karlsruhe – Urteil vom 4. Januar 2024 Aktz. 6 C 184/23 – ist die Klausel wirksam, da das Interesse der EnBW, die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, berechtigt sei.

2. Überholen einer Kolonne bei unklarer Verkehrslage

Wem vom ersten vorfahrtberechtigten Fahrzeug einer aus fünf Fahrzeugen bestehenden, hintereinander wartenden Fahrzeugkolonne auf einer von links kommenden Straße nach einer Verständigung i.S.d. § 11 Abs. 3 StVO Vorrang gewährt wird, muss nicht damit rechnen, dass die fünf wartenden Fahrzeuge der Kolonne vom sechsten Fahrzeug der Kolonne unter Nutzung der Gegenfahrbahn überholt werden.

So entschied es das Landgericht Wuppertal (21.1.24, 14 O 4/24). Es machte deutlich, dass derjenige, der eine Kolonne in Unkenntnis der Gründe ihres Anhaltens unter Nutzung der Gegenfahrbahn überholt, bei unklarer Verkehrslage i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO überholt. Das Ausmaß der Sorgfaltswidrigkeit steigt dabei umso mehr, je weniger der Überholende die Lage vor dem ersten Fahrzeug der Kolonne vor dem Beginn des Überholvorgangs einsehen kann. Wer eine aus fünf Fahrzeugen bestehende, wartende Kolonne unter Nutzung der Gegenfahrbahn überholt, stellt seine Bewertung der Verkehrslage erkennbar über die Bewertung von fünf anderen Fahrzeugführern, die dem Anhaltegrund örtlich näher sind und sich in derselben Situation offensichtlich bewusst anders verhalten.

Mit diesen Tipps schützen Sie Ihr Handy vor Überhitzung

Draußen wird es heißer und heißer – und Ihr Smartphone wird langsamer und langsamer. Diese Geräte sind darauf ausgerichtet, zwischen 0 und 35 Grad ihre beste Leistung zu bringen und problemlos zu laufen. Werden sie zu heiß, helfen folgende Tipps:

1. Das Handy nicht in der Sonne oder auf dem Beifahrersitz liegen lassen. Temperaturen über 35 Grad werden dem Gerät mit ziemlicher Sicherheit nicht guttun.

2. Bluetooth und GPS abschalten. Jede abgeschaltete Funktion spart Leistung.

3. Kühlen – doch auf keinen Fall im Kühlschrank

Da Handys im Gegensatz zu Computern nicht via Lüfter gekühlt werden, sondern ihre Wärme über die Außenhülle abgeben, kann die Entfernung der Schutzhülle (falls vorhanden) hilfreich sein. Der Überhitzung wirkt man außerdem entgegen, indem man das Telefon nicht auflädt und es von jeglicher Stromverbindung kappt.

Betrüger täuschen DIHK-Hintergrund vor

Bereits seit Ende 2022 sind Nachrichten im Umlauf, die vermeintlich von der DIHK oder einer IHK stammen, aber betrügerische Absichten verfolgen. Dabei kursieren mehrere Ansätze, mit denen den Unternehmen Daten entlockt werden sollen:

5. Juni 2024: „Letzte Erinnerung aufgrund unbehandelter UBO-Daten“

5. April 2024: „Melden Sie sich bei der IHK neu an!“

11. März 2024: „Deutsche Industrie und Handelskammer Daten Aktualisierung“

13. Februar 2024: „Letzte Erinnerung aufgrund unbehandelter Unternehmensdaten“

29. November 2023: „Aktualisierung der Unternehmensdaten“

13. Oktober 2023: „Identifizierung“ und „Handelsregisterüberprüfung“

21. Juli 2023: Überprüfung Handelsregistereintrag

6. Februar 2023: UBO-Register

9. Januar 2023: „Digitaler IHK-Schlüssel“

15. November 2022: „Energiezuschlag“

14. November 2022: „Bundeszahlstelle“

All diese Mails stammen nicht aus der IHK-Organisation. Bitte ignorieren Sie diese Nachrichten, klicken Sie keinesfalls auf den Link, und übermitteln Sie erst recht keine Daten! 

Die DIHK und die IHK fragen Daten von Unternehmerinnen und Unternehmern nicht über derartige E-Mails ab. Wer unsicher ist, kontaktiere seine zuständige IHK.

Die E-Rechnung kommt

Ab 1. Januar 2025 gilt für alle im inländischen B2B-Bereich tätigen Unternehmen die E-Rechnungspflicht. Die bislang häufig genutzten Papier- und  PDF-Rechnungen gelten dann nur noch als „sonstige Rechnung“ und sind nur unter bestimmten Bedingungen für eine gewisse Zeit zulässig. Zwar gibt es bis 2028 Übergangsregelungen, jedoch nur für den Rechnungssteller. Der Rechnungsempfänger muss bereits abkommendem Januar den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen.

Hintergrund der E-Rechnungspflicht

Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) erfolgt auf Grundlage des im März 2024 verkündeten Wachstumschancengesetzes und hat die Digitalisierung der Wirtschaft sowie die Bekämpfung der Finanzkriminalität zum Ziel. Die E-Rechnung soll außerdem in den nächsten Jahren EU-weit verpflichtend werden. Einige EU-Länder, z.B. Italien, haben die E-Rechnungspflicht bereits eingeführt.

PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung

Man könnte meinen, eine per E-Mail versendete PDF-Rechnung sei eine elektronische Rechnung – im Gegensatz zu der offensichtlich nicht elektronischen Papierrechnung. Dies wird ab nächstem Jahr aber nicht (mehr) der Fall sein.

Nach der ausschlaggebenden CEN-Norm EN 16931 ist eine elektronische Rechnung nämlich eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das ist bei einer PDF-Rechnung nicht der Fall.

Unter das Format E-Rechnung fallen etwa die sogenannte XRechnung (reiner XML-Datensatz), die unter anderem im öffentlichen Auftragswesen bereits angewendet wird und das hybride Format ZUGFeRD als eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei.

Übergangsfristen besser nicht ausschöpfen

Obwohl der Gesetzgeber Übergangsfristen für die Umstellung auf die E-Rechnung vorgesehen hat, sollten sich Handelsvertreter bereits jetzt mit dem Thema auseinandersetzen und das eigene Rechnungswesen ggf. umstellen. Zwar gelten die nachfolgend genannten Übergangsfristen für den Rechnungssteller, allerdings müssen Handelsvertreter ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen gemäß EN16931 mindestens empfangen und verarbeiten können.

Grundsätzlich ausgenommen von der E-Rechnungspflicht sind Rechnungen für kleine Beträge bis 250 € und Fahrausweise, ebenso wie Rechnungen an Verbraucher.

Ansonsten gilt: Bis zum 31. Dezember 2026 können zunächst noch Papierrechnungen sowie E-Rechnungen in Formaten, die nicht den neuen Vorgaben an elektronische Rechnungen entsprechen (z. B. PDF), ausgetauscht werden. Allerding muss der Rechnungsempfänger der Abweichung von der E-Rechnungs-Verpflichtung bei „sonstigen“ elektronischen Formaten zustimmen. Verweigert beispielsweise ein vertretenes Unternehmen den Empfang einer nicht elektronischen Rechnung, muss der Handelsvertreter eine E-Rechnung gemäß EN16931 erstellen. Umgekehrt kann ein Handelsvertreter den Empfang einer E-Rechnung nicht ablehnen.

Nach dem 31. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2027 gilt diese Übergangsregelung nur noch für rechnungsstellende Unternehmen, die weniger als 800.000 Euro Umsatz im Jahr machen. Außerdem dürfen die sogenannten EDI-Verfahren, die von den neuen Formatvorgaben abweichen, bis dahin noch genutzt werden. Letzteres sollte nur für solche Handelsvertretungen relevant sein, die das EDI-Verfahren ohnehin schon nutzen.

Wird gegen die E-Rechnungspflicht verstoßen, wird der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug erhalten. Denn ihm liegt in diesem Fall keine ordnungsgemäße Rechnung vor.

Viele Fragen an die Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat einen Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht, in dem die Grundsätze zur Anwendung der neuen E-Rechnung dargestellt werden. Das endgültige BMF-Schreiben soll voraussichtlich zu Beginn des 4. Quartals 2024 veröffentlicht werden. Dies ist auch dringend erforderlich, denn es sind noch zahlreiche Fragen zur E-Rechnung offen.

Eine öffentliche Software oder Plattform für den Empfang und das Versenden von E-Rechnungen ist seitens des Gesetzgebers derzeit leider nicht geplant. Somit müssen sich Verpflichtete selbst um die technische Umsetzung kümmern. Ob dies durch manuelle Konvertierungen (beispielsweise die Umwandlung einer per E-Mail erhaltenen E-Rechnung in eine – für Menschen lesbare – PDF-Rechnung) oder durch die Inanspruchnahme einer entsprechenden Software der gängigen Anbieter von Buchhaltungssystemen erfolgt, ist individuell und nach eigenem Bedarf zu entscheiden.

Ein CDH-Merkblatt zur E-Rechnung folgt im mitgliedergeschützten Bereich der www.cdh.de. Ein Webinar zum Thema E-Rechnung für CDH-Mitglieder ist für Anfang September geplant. Mitglieder werden rechtzeitig informiert, bzw. (zum Webinar) eingeladen.

Auch in unserem Hybrid-Handelsverteterforum in Lübeck und online am 27. September wird dieses Thema behandelt: https://www.cdh-now.de/aktuelles/allgemein/handelsvertreterforum-luebeck/

Das Wichtigste in Kürze:

– Ab 01.01.2025 gilt die E-Rechnungspflicht im inländischen B2B-Bereich, wenn auch mit Übergangsfristen für die Rechnungsstellung.

– Den Empfang und die Verarbeitung der E-Rechnung müssen Handelsvertreter bereits ab 01.01.2025 sicherstellen.

– Es ist nicht auszuschließen, dass einige vertretene Unternehmen bereits ab 01.01.2025 E-Rechnungen verlangen und/oder eigene Rechnungen und Gutschriften als E-Rechnungen versenden.

Desinformationen, Fake News und Propaganda verbreiten sich über das Internet rasend schnell. Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen 2024 rückt das Thema Desinformation wieder mehr in den Fokus.

Politisch motivierte Akteure versuchen im digitalen Raum, Meinungen zu beeinflussen, das Vertrauen in die Demokratie, Politik, Medien und den Staat zu schwächen, Unruhe und Verunsicherung zu stiften und Wählerinnen und Wähler zu beeinflussen.

Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Desinformation und Fehlinformation? Wie verbreitet sich Desinformation und wie kann man sie erkennen?

Das BSI gibt auf seiner Website praktische Tipps und Hinweise: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Onlinekommunikation/Soziale-Netzwerke/Sichere-Verwendung/Desinformation/desinformation_node.html

Grundsätzlich ist es bei der Nutzung von Apps auf Mobilgeräten sinnvoll, verschiedene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Zum Beispiel sollten Apps nur aus vertrauenswürdigen Quellen heruntergeladen werden – etwa aus dem jeweiligen im Smartphone voreingestellten App-Store. Es ist auch wichtig zu prüfen, ob die App Zugriffsrechte fordert. Idealerweise greifen Apps nur auf die Smartphone-Funktionen zu, die für den Anwendungszweck nötig und plausibel sind. So ist Skepsis angebracht, wenn etwa eine Anwendung zum Speichern von Notizen auf die SMS-Funktion zugreifen will.

Detaillierte Tipps gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seiner Website: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Basisschutz-fuer-Computer-Mobilgeraete/Schutz-fuer-Mobilgeraete/Sicherheit-bei-Apps/sicherheit-bei-apps_node.html

Anabelle Körbel u. Katja Ploch: Größenwahn in Zahlen | 199 Fakten, die deinen Blick auf die Welt verändern | brand eins books, Rowohlt Verlag, 128 Seiten, 2024, ISBN: 978-3989280182

Ein neuer Blick auf unsere Gesellschaft und die Welt!

Zahlen, Fakten und Statistiken sind im Normalfall langweilig und manchmal schwer zu verstehen. Dies gilt besonders für Wirtschaftsstatistiken, die oft mehr verschleiern als erhellen. Oder in sich geschlossene Systeme darstellen, also lediglich Äpfel mit Äpfeln vergleichen – am Besten noch von der gleichen Sorte und vom gleichen Produzenten.

Tritt man aber einen Schritt zurück und schaut über den Tellerrand, dann entdeckt man wahnwitzige Zahlen, die mehr über unsere Gesellschaft und die Welt, in der wir leben, aussagen, als langwierige Analysen es vermögen.

Die Zahlenvergleiche, die Anabelle Körbel recherchiert und zusammengestellt hat, sind oft überraschend, manchmal verblüffend und absurd. In ihrer Gesamtheit zeichnen sie das Bild einer Welt, in der sich finanzieller Größenwahn und seine skurrilen Auswirkungen einen festen Platz gesichert haben.

Größenwahn in Zahlen liefert einerseits unterhaltsame Fakten zum Weitererzählen, regt aber auch zum Nachdenken über die Unverhältnismäßigkeiten dieser Welt an.

Die Wirtschaftszeitschrift Brand eins hat in jedem Heft die Rubrik „Die Welt in Zahlen“. In diesem schmalen Band können Sie

in die spannenden Zahlen aus den Jahren 2018 bis 2023 eintauchen. In sieben Kapiteln lesen Sie Fakten aus Wirtschaft, Arbeitswelt, Natur und Tierwelt, Politik, Gesellschaft, Geschichte und Welt, die manches Mal nicht zu glauben scheinen, aber immer einen Aha-Effekt erzeugen.

• Mindestlohn in Deutschland in Euro pro Stunde: 2015: 8,50; 2020: 9,60; 2022: 12,00; 2024: 12,41.

Mindestlohn in den USA in Dollar pro Stunde: 2016: 7,25; 2021: 7,25; 2022: 7,25; 2024: 7,25.

• Zahl der Panzer, die Australien im Januar 2022 in den USA bestellt hat: 121

Zahl der Länder, mit denen Australien eine Landesgrenze teilt: 0

• Frauenanteil im Deutschen Bundestag, in Prozent: 35

Frauenanteil im Parlament von Uganda, in Prozent: 61

• Eis, das die Antarktis durchschnittlich pro Jahr verloren hat, in Milliarden Tonnen: zwischen 1979 und 1990: 40; zwischen 2009 und 2017: 252

• Budget der Vereinen Nationen im Jahr 2022, in Milliarden Euro: 3

Budget der Stadt Düsseldorf im Jahr 2022, in Milliarden Euro: 3

• Geschätzter CO2-Ausstoß von Taylor Swifts Privatjet in Tonnen pro Jahr: 14 200.

CO2-Ausstoß des Inselstaates Tuvalu in Tonnen pro Jahr: 7 950

Zu den Autorinnen

Anabelle Körbel entdeckte ihren Spaß an Zahlen und Wirtschaft im Studium: Sie studierte Volkswirtschaftslehre, Politik und Philosophie und arbeitet seit 2019 in der brand eins Redaktion. Verblüffende Zahlenpaare für die Rubrik „Die Welt in Zahlen“ zu recherchieren gehört zu ihren liebsten Aufgaben als Autorin.

Katja Ploch erlernte das Handwerk der Dokumentationsjournalistin beim Spiegel-Verlag. brand eins begleitet sie vom ersten Tag an in dieser Funktion und steht somit für dessen Faktentreue: Bis heute verlässt kein Artikel das Haus ohne eine gründliche zweite Prüfung durch die brand eins Dokumentation.

Gewinnspiel

Wir verlosen das Buch „Größenwahn in Zahlen“ unter allen Mitgliedern der CDH NOW! und der CDH Nordost, die folgende Frage richtig beantworten: Was ist die Autorin Katja Ploch von Beruf?

a) Diplom-Kauffrau

b) Diplom-Journalistin

c) Diplom-Pädagogin

Teilnahme nur per E-Mail an: lohmeyer@cdh-now.de, Stichwort: Buchverlosung

Einsendeschluss ist der 09. September 2024.

Das Buch „Stimme. Macht. Erfolg“ hat gewonnen: Jörg H. W. aus Berlin. Herzlichen Glückwunsch! Die richtige Antwort lautete: Die Autorin startete zum Jahreswechsel 2020 als selbstständige Stimm-, Sprech- und Auftrittstrainerin durch.

In knapper, verständlicher Form erhalten Sie jeden Monat Tipps zum Sprachgebrauch, interessante Informationen zur Rechtschreibung und erfahren Wissenswertes rund um die deutsche Sprache. In dieser Ausgabe: 1. Regeln für verständliche Texte 2. Vergessen Sie das M-Wort

1. Diese Regeln für verständliche Texte sollten Sie kennen

„Der Ertrag subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Agrarökonomen.“ Das klingt irgendwie wissenschaftlich, heißt aber auf gut Deutsch nur: „Der dümmste Bauer hat die dicksten Kartoffeln.“

Gestalten Sie Ihre Texte besser für jede/n verständlich und vermeiden Fachchinesisch!

Dabei sollten Sie Folgendes beachten:

1. Ein Satz = eine neue Information bzw. Ein Satz = ein Gedanke. Dies ist das Allerwichtigste, um gut lesbare Texte zu verfassen.

2. Hauptsachen in Hauptsätze: Verstecken Sie wichtige Informationen bitte nicht in Nebensätzen.

3. Räume deinen Text auf. Überlegen Sie sich, BEVOR Sie schreiben, welche Informationen Sie in welcher Reihenfolge vermitteln wollen. Das spart Zeit und Überarbeitungsmühe.

4. Nutze einfache Wörter. Keine nicht allgemein bekannten Fremdwörter, keine komplizierten Ausdrücke und Fachbegriffe, keine geschraubten Formulierungen, keine unnötigen fremdsprachlichen Begriffe.

5. Schreiben Sie grafisch. Bereiten Sie Ihren Text optisch so auf, dass die Leser*innen sich gut zurechtfinden. Arbeiten Sie mit Gliederungspunkten und bei längeren Texten mit Zwischenüberschriften, dann können Ihnen die Leser*innen besser folgen. Nutzen Sie außerdem bei Bedarf und wo es passt Fettschrift und farbige Markierungen von Textpassagen.

2. Vergessen Sie das M-Wort

Auf vielen Unternehmensseiten findet es sich mindestens dreimal entgegen: das Wort „Maßnahme“. Effektive Maßnahmen, Schulungsmaßnahmen, kostengünstige Maßnahmen …

Wie ist es in Ihren Werbetexten? Benutzen auch Sie dieses Wort immer mal wieder? Das sollten Sie besser nicht tun.

Gut zu wissen: Das „Maß“ in der Maßnahme steht für „Regel, Regelung“, wie auch bei den Wörtern Maßgabe, maßgebend. Wenn man sich das klarmacht, passt die Maßnahme recht oft gar nicht im Satzzusammenhang.

Suchen Sie also besser ein genaueres Wort wie etwa Aktionen, Entscheidungen, Handlungen, Herangehensweise, Mittel, Schritte, Vorgehen, Vorgehensweise, Vorkehrungen …

Ihren Leser*innen werden es Ihnen danken, einmal von Floskeln und Phrasen verschont zu bleiben.